RE: die besten tips für deine sicherheit

#31 von rs ( Gast ) , 22.05.2012 21:42

Zitat von Sichern
.
Richtiges Sichern, ... ganz wichtig! Nur wird so viel Schlappseil schon nach dem Wand-Einstieg benötigt?

... Foto aufgefunden und nachzusehen unter vol.at/galerie-anzeigen --- bregenzerwald-news.at



... warum passiert so was bei einem ÖWK Kinder- und Jugend-Wettkampf?

rs

RE: die besten tips für deine sicherheit

#32 von sicherheit ( Gast ) , 22.05.2012 22:38

Zitat von rs

Zitat von Sichern
.
Richtiges Sichern, ... ganz wichtig! Nur wird so viel Schlappseil schon nach dem Wand-Einstieg benötigt?

... Foto aufgefunden und nachzusehen unter vol.at/galerie-anzeigen --- bregenzerwald-news.at



... warum passiert so was bei einem ÖWK Kinder- und Jugend-Wettkampf?




Dürfte kein Einzelfall sein, auch auf diesem Bild (der zweite von rects, route eins) sieht man es gut

gesehen auf boulderhoelle.at

sicherheit

RE: die besten tips für deine sicherheit

#33 von EmptySoft , 23.05.2012 07:02

Im schreiben seid Ihr ja alle ganz gut, aber wer von den "ich weiß alles besser" war vor Ort und hat das direkt bei den Sicherern und Judges gemeldet? Das anonyme schreiben in einem Forum wird keine Veränderung bringen. Und ja, ich habe mit dem Typen der soll toll sichert diskutiert und nachdem er nicht sehr einsichtig war auch noch mit dem Schiedsrichter und der Jurypräsidentin.


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RE: die besten tips für deine sicherheit

#34 von sauber ( Gast ) , 28.05.2012 22:17

sichern und saubere routen wären auch toll!

aber bei so prominenten nationalen youth events, wo die nachwuchselite startet und hochdekorierte spesenritter sich als fröhliche adabeis tummeln, und wenn schon bei den wettkampfrouten enorom gespart wird - so das es berechtigte einsprüche hagelt und die frequenz enorm in die höhe schnellten, dann muss auch für eine maximale sicherheit gesorgt werden! ja leute, weniger spesen - faire routen - mehr sicherheit, und dann wäre die welt wieder im lot!

sauber

salewa: Rückruf Klettergurten ...

#35 von rückruf ( Gast ) , 24.08.2012 17:13

rückruf

derstandard.at: Greenpeace veröffentlicht Untersuchungsdaten zu Chemikalien in regen- und windfester Bekleidung ...

#36 von Erschreckender-Chemie-Cocktail ( Gast ) , 29.10.2012 18:26

unter derStandard.at, 29.10.2012

Greenpeace veröffentlicht Untersuchungsdaten zu Chemikalien in regen- und windfester Bekleidung

Hohe Berge, grüne Täler und Wiesen: Die Marketingstrategie von Outdoor-Bekleidungsherstellern ist klar. Man setzt auf Naturverbundenheit, um Menschen dazu zu bringen, ihre wasser- und windabweisenden Jacken zu kaufen. Dabei sind eben diese Kleidungsstücke nicht so grün wie die Werbung. Ein Greenpeace-Produkttest zeigt, dass die 14 untersuchten Outdoor-Textilien laut Konsumentensprecherin Claudia Sprinz "einen erschreckenden Chemie-Cocktail" enthalten.

In jedem Produkt wurden laut Greenpeace-Aussendung hormonell wirksame Stoffe nachgewiesen, die auch im Blut von Neugeborenen und in der Muttermilch nachgewiesen werden konnten. Der Test, der von zwei unabhängigen Labors durchgeführt wurde, ergab außerdem eine hohe Konzentration von Nonylphenolethoxilate (NPE) und Weichmachern, sogenannten Phtalaten.

Kinder-Poncho mit hohen Weichmacher-Werten

Der höchste NPE-Gehalt wurde in einer Kinder-Regenjacke von Seven Summits gefunden. NPE werden für Wasch- und Färbeprozesse verwendet. Sie sind langlebig, hormonell wirksam und reichern sich in der Nahrungskette an. Den höchsten Weichmacher-Wert weist im Test ein Kinder-Poncho von Northland auf. Weichmacher können das Hormonsystem stark beeinflussen und zu Unfruchtbarkeit oder Übergewicht führen. Beide Kleidungsstücke wurden in Österreich eingekauft.

Der Kinder-Poncho weist eine Weichmacher-Konzentration von 5700 mg/kg auf. Zum Vergleich: Für Spielzeuge oder Gegenstände, die von Kindern in den Mund
genommen werden können, schreibt die aktuell gültige EU-Spielzeugrichtlinie einen Grenzwert von 1000 mg/kg vor.

Die umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe landen nicht nur bei der Produktion im Abwasser. Auch durch das Waschen beschichteter Textilien werden diese freigesetzt. Wie hoch die Konzentration der Stoffe dabei ist, wurde bisher nicht untersucht. Als sicher gilt aber, dass die meisten Chemikalien in Kläranlagen nicht abgebaut werden.

Deshalb fordert Sprinz, dass "das chemische Wettrüsten der letzten Jahre bei Outdoor-Bekleidung ein Ende haben" muss. Laut der Konsumentensprecherin braucht es "für einen Spaziergang, eine Wanderung oder für den Spielplatz keine High-Performance-Jacke, mit der man Expeditions-Bergtouren machen kann". Auffällig wurden beim Greenpeace-Test auch Produkte bekannter Outdoor-Marken wie The North Face, Patagonia, Jack Wolfskin, Kaikkialla, Marmot, Mammut und Vaude. (red, derStandard.at, 29.10.2012)

Quelle derStandard.at, 29.10.2012

Erschreckender-Chemie-Cocktail

haz.de: "Landgerichts verurteilte den Betreiber einer Kletteranlage zur Zahlung" ...

#37 von Haftung ( Gast ) , 18.11.2012 11:10

unter haz.de vom 16.11.2012 .... Von Michael Zgoll


Fitnessstudio muss für Absturz haften

Hohes Schmerzensgeld für die schwer verletzte Frau. Die 14. Zivilkammer des Landgerichts verurteilte den Betreiber einer Kletteranlage zur Zahlung von 75000 Euro.

Hannover. Aus mehr als sieben Metern Höhe fiel die 27-jährige Frau ungebremst auf den Hallenboden aus Stein. Der Sturz veränderte das Leben der jungen Erzieherin dramatisch. Vier Jahre ist der Unfall in einem Nordstädter Fitness- und Kletterstudio her, der eine kerngesunde und sportliche Frau in den Rollstuhl zwang und mit dem sie bis zu ihrem Lebensende zu tun haben wird. Gestern verurteilte die 14. Zivilkammer des Landgerichts den Betreiber der Kletteranlage zur Zahlung von 75000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem muss er der im Zooviertel wohnenden Frau den „künftigen materiellen und immateriellen Schaden“ aus dem Kletterunfall ersetzen, wie Richter Markus Wessel bei der Urteilsverkündung erklärte. Für Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, Haushaltshilfen oder Wohnungsumbauten können so im Laufe von Jahrzehnten Hunderttausende Euro fällig werden.

Die Leidensgeschichte der heute 31-jährigen Inga Lübbert scheint schon jetzt endlos. Sie brach sich die Wirbelsäule, das Brustbein, Wadenbein, Schienbein, nahezu jeden Knochen in den Füßen. Elf Tage lag sie auf der Intensivstation, hat sechs Operationen hinter sich und die nächste in zwei Wochen vor sich. Zeitlebens wird sie mit Metallklammern und Schrauben im Körper zu kämpfen haben, ihre Füße sind verkrümmt, eine Arthrose ist laut Gutachten zu 99 Prozent sicher. Maximal 600 Meter, so hat das Gericht festgestellt, kann sie noch zu Fuß gehen, dann muss sie wieder im Rollstuhl Platz nehmen. Mit bemerkenswerter Willenskraft, sagt Verteidiger Bernhard von Boehn, habe es seine Mandantin geschafft, wieder in ihrem Beruf arbeiten zu können. Zumindest halbtags kümmert sie sich nun um „ihre“ Kinder, fährt regelmäßig mit einem auf Handgas umgerüsteten Auto nach Bissendorf.

Empfindet Inga Lübbert Genugtuung über die 75000 Euro Schmerzensgeld? „Auf die Lebensdauer, die man voraussichtlich hat, ist das wenig“, sagt sie. Vor allem aber stellt sie sich immer wieder die Frage: Warum hat es der Betreiber des Studios dazu kommen lassen?

16 Meter hoch war die Kletterwand, die sie an jenem Novembertag erklomm, im „Vorstieg“, in immer neue Sicherungshaken eingeklinkt. 35 Meter lang, so das spätere Gutachten eines Kletter-Sachverständigen, hätte das Sicherungsseil sein müssen, das eine Freundin in der Hand hielt. Doch weil die beiden unwissentlich ein zweites, nur halb so langes Seil für eine kürzere Route aus einem auf dem Boden liegenden Knäuel gezogen hatten, kam es beim Abstieg zum Absturz.

Das Gericht urteilte unmissverständlich, der Betreiber des Studios habe seine Verkehrssicherungspflicht „in schwerwiegender Weise“ verletzt. Die unterschiedlich langen Seile hätten mindestens in verschiedenen Farben gekennzeichnet sein müssen. Besser wäre noch gewesen, wenn alle Taue das gleiche, lange Maß aufgewiesen hätten. Wer gewerbsmäßig eine Risikosportart anbiete, habe erhöhte Sorgfaltspflicht. Wessel wies darauf hin, dass der Betreiber die Gefahren kennen musste, da es in seiner Anlage bereits mehrere ähnliche Vorfälle gegeben hatte. Erst wenige Monate zuvor war ein Absturz in letzter Sekunde durch das Eingreifen mehrerer Kunden verhindert worden. Kleine Hinweisschilder mit dem Text „Achtet auf die passende Seillänge“ oder ein Passus in den Geschäftsbedingungen, dass der Betreiber für Verletzungen von Kunden nicht haftbar gemacht werden könne, seien unzureichend oder unzulässig.

Eindeutig stellte die Kammer fest, dass Inga Lübbert kein Mitverschulden an dem Unglück anzulasten ist. Auch ihre Freundin, zu der sie inzwischen kaum noch Kontakt hat, sei nicht haftbar zu machen; diese habe die Vermischung der unterschiedlich langen Seile ebenfalls nicht absehen können.

Kommentar: Noch kein Ende

Das Urteil ist eindeutig, und es ist ein Schlag in das Gesicht des Fitnessstudiobetreibers. Er muss zahlen, und das aus gutem Grund. Wer in einer Kletterhalle an der Sicherheit spart, wer frühere, offenbar schwerwiegende Zwischenfälle ignoriert, der muss die Folgen tragen. Das Unglück von Inga Lübbert hätte mit wenig Aufwand vermieden werden können – inzwischen soll es in der Nordstadt verschiedenfarbige Seile geben. Zufrieden sein kann die auf den Rollstuhl angewiesene Erzieherin trotzdem nicht. Der Kletterhallenchef wird aller Voraussicht nach in Berufung gehen. Schon jetzt weiß Inga L., dass sie noch etliche Operationen erdulden muss. Zu befürchten ist, dass ihr auch noch jahrelange Prozesse um Entschädigungszahlungen ins Haus stehen.


Quelle haz.de

Haftung

tt.de: "Kletterin haftete für Anfänger" ...

#38 von Haftung ( Gast ) , 18.11.2012 11:22

... tt.com - 28.10.2012 - Reinhard Fellner


Kletterin haftete für Anfänger

Der Oberste Gerichtshof lässt nun eine erfahrene Kletterin dafür haften, dass sie einen später verunfallten Anfänger auf die Kletterwand mitnahm.

Wien – Wie sehr man heute auch schon im reinen Freizeitsport aufpassen muss, wen man in die Obhut nimmt, beweist eine nun getroffene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einem Kletterunfall.

Der verunfallte Kläger hatte mit einer Bekannten und der späteren Beklagten eine Kletterhalle besucht. Weil die Beklagte erklärte, selbst versierte Kletterin zu sein und die beiden Unerfahrenen mitzunehmen, durften sich auch diese Sicherungsmaterial in der Halle ausleihen und die „Top Rope Wände“ benutzen.

Beim so genannten „Partnercheck“ fiel dann aber niemandem auf, dass die Karabiner in der falschen Schlaufe eingehängt waren. Beim Abseilen stürzte der Kläger und verletzte sich schwer.

Alle Gerichtsinstanzen sahen darauf eine Haftung der erfahrenen Kletterin. Schon das Erstgericht sprach einen Teil des Schadens zu. Dabei ging es noch von einem Mitverschulden des Klägers im Verhältnis 2:1 aus. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung ab; das Verschulden beider Teile wiege gleich schwer.

Der OGH ging von einem Verschulden von 3:1 zu Lasten der Beklagten aus. Die Beklagte habe durch ihre Erklärung, den Kläger „mitzunehmen“, wodurch diesem erst die Benützung der Kletterhalle eröffnet wurde, freiwillig Sorgfaltspflichten übernommen.

Der Kläger sei erstmals in einer Kletterhalle gewesen und habe so gut wie keine Erfahrung. Demgegenüber verfügte die Beklagte über mehrjährige Praxis und erklärte, den Kläger „mitzunehmen“. Nur aufgrund dieser Erklärung wurde dem Kläger überhaupt die Benützung der Kletterhalle gestattet. Bei dieser Sachlage überwiege das Verschulden der Beklagten laut Höchstgericht deutlich.


Quelle tt.com

Haftung

mdr.de: "Wer zahlt die Folgen eines Sportunfalls?" ...

#39 von Haftpflicht ( Gast ) , 18.11.2012 11:34

unter mdr.de

Wer zahlt die Folgen eines Sportunfalls?

Viele Menschen treiben regelmäßig Sport, um gesund zu bleiben. Doch damit geht man auch ein hohes Verletzungsrisiko ein. Im Ernstfall müssen Kosten für Arzt, Behandlung und Rehabilitation gezahlt werden. Wer im schlimmsten Fall wegen Berufsunfähigkeit und Invalidität nicht mehr arbeiten kann, wird unter Umständen zum Sozialfall. Versicherungen schützen in solchen Fällen vor finanziellem Ruin.

Kosten für die Genesung nach Unfällen im individuellen Freizeitsport

Wer einen Sportunfall erleidet, kann zunächst seine eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die zahlt nach Angaben von Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Behandlungs- und oft auch Rehakosten. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wie der Unfall stattgefunden hat.
Lohnersatz für anderthalb Jahre

Für die Dauer von sechs Wochen muss man sich als Angestellter auch keine Gedanken um sein Gehalt oder seinen Lohn machen. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das volle Arbeitsentgelt weiter, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht selbstverschuldet ist. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohnes über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen. Bei einer privaten Krankenversicherung kann man solche Art von Konditionen selbst aushandeln.

Lohnersatz bei dauerhafter Berufsunfähigkeit

Ist man länger als 78 Wochen krank – gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit – und/oder hat keine Chancen auf Genesung, kann ein Sportunfall in den finanziellen Ruin führen und den sozialen Abstieg bedeuten. Dagegen schützen verschiedene Versicherungen, die man privat abschließen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Nicht nur für Sportler, sondern für viele Menschen, empfielt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr voll ausüben kann. Vom Staat bekommt man in solchen Fällen nur selten und oft nur wenig finanzielle Unterstützung. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sollte immer mit angeben, welche Risikosportarten ausgeübt werden. Nicht alle Versicherer wollen für Folgen von Tauch- oder Kletterunfällen einstehen.

Private Unfallversicherung: Wer keine BU abschließen kann, sollte eine private Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Bei dieser gibt es abhängig von der Invalidität einen einmaligen Geldbetrag. Weiterer Vorteil: Die meisten sportlichen Betätigungen sind eingeschlossen, bei vielen Versicherungen inzwischen auch risikoreiche Sportarten wie das Tauchen. Ausgeschlossen sind dagegen in der Regel Extremsportarten wie Beteiligung an Rennveranstaltungen oder Gleitschirmfliegen. Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es große Beitrags- und Bedingungsunterschiede. Die Versicherungsleistungen sollten bei Vergleichen im Vordergrund stehen, nicht die Höhe des Beitrages.

Sportvereine und Betriebssportgruppen sorgen für Versicherung

Wer Sport im Verein oder in einer Betriebssportgruppe treibt, genießt einen Versicherungsschutz, um den er sich aber nicht selbst kümmern muss.

Teilnehmer am Betriebssport (auch der sogenannte Uni-Sport) sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dabei sind nicht nur Unfälle direkt beim Sport, sondern auch auf den Wegen dahin und zurück eingeschlossen. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an Versicherte bzw. Hinterbliebene. Ist man Mitglied in einem Sportverein, ist man dort in der Regel unfall- und haftpflichtversichert. Allerdings ist der Schutz selten ausreichend. Deshalb sollte man sich erkundigen, welche Leistungen abgesichert sind und welche nicht.
Haftpflichtversicherung für Unfallverursacher

Bei einem Sportunfall kann man nicht nur Opfer, sondern auch Unfallverursacher sein. Dann gilt: Wer andere schädigt, muss den Schaden ersetzen. Da das bei Personenschäden schnell einige Hunderttausend Euro sein können, sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie zahlt gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld.


Quelle mdr.de ... 05. November 2012

Haftpflicht

tt.com: "Sind als Eltern unserem Kind verpflichtet!" ...

#40 von Trainingsunfall ( Gast ) , 10.01.2013 21:54

... tt.com - 05.12.2012 - Reinhard Fellner


„Sind als Eltern unserem Kind verpflichtet!“

Nach dem Trainingsunfall eines 12-Jährigen kommt es heute zu einem Ski-Sicherheitsgipfel. Dessen Eltern werden indes nun sogar angefeindet.



Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Aufgrund des Ski-Trainingsunfalls in Seefeld, bei dem das 12-jährige Ski-Nachwuchstalent Philipp Wanner 2011 schwerste Kopfverletzungen erlitten hatte, findet heute auf Anregung von Sport-Landesrat Thomas Pupp ein Sicherheitsgipfel statt. Vor allem um über Sicherheitsanforderungen und Haftungsfragen von Funktionären zu diskutieren, werden sich Spitzen der Seilbahnwirtschaft, des ÖSV, der Versicherer und Georg Hoffmann, Zivilrichter des Oberlandesgerichts, mit der Landespolitik an einen Tisch setzen. Ziel ist ein Schulterschluss, um die sichere Durchführung von Jugendtrainings und -skirennen in Tirol für alle Seiten weiter zu garantieren.

Philipps Eltern pflegen ihr Kind seit dem Unfall indes rund um die Uhr. Ist der Bub seit dem Aufprall an einen Baum doch schwer behindert. Ein Schicksal, das die Eltern nun doppelt trifft. Werden sie nach dem Beschluss der Seefelder Rosshütte, die Rennstrecke zu schließen, doch von einzelnen Personen der betroffenen Skivereine auch noch schief angeredet, dass sie durch ihre Klage gegen die Bergbahnen allein daran Schuld hätten. Ohnehin hart geprüft, trifft das Vereinsmensch und Sportphysiotherapeut Walter Wanner besonders stark: „Diese Leute haben ja keine Ahnung, was es heißt, sein Kind Tag und Nacht zu pflegen und sich jetzt auch noch rechtfertigen zu müssen, wozu man als Elternteil verpflichtet ist!“

„Eltern Minderjähriger sind schon allein durch ihre Obsorgeverpflichtungen gezwungen, in so einem Fall für die künftige Absicherung ihres Kindes Ansprüche einzuklagen“, erklärte dazu gestern Rechtsanwalt Andreas Ermacora die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

„Wir tragen als Familie nun dieses Schicksal, jene, die durch die Nicht-Absicherung eines gefährlichen Hanges dafür verantwortlich sind, wollen dies aber nicht akzeptieren!“, ergänzte Vater Wanner kopfschüttelnd. Auch enttäuscht ihn die Schließung der Rennstrecke auf der Rosshütte, anstatt sie „einfach endlich ordentlich abzusichern“. So bestätigte Michael Mayr, Obmann des SK Telfs, gestern gegenüber der TT, dass sein Verein am Gschwandtkopf sehr wohl weiter trainieren werde. Mayr: „Wir werden mit dem Liftbetreiber die neuesten Sicherheitsanforderungen umsetzen und uns wohl kostenmäßig in der Mitte treffen!“

Philipps Anwalt Ermacora hofft derweil noch immer auf eine gütliche Lösung über die Versicherungen.


Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Mi, 05.12.2012

Quelle tt.com

Trainingsunfall

   

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