No reset am Berg ...

#41 von No ( Gast ) , 11.03.2013 14:25

No

Abenteuer mit Absicherung ...

#42 von Absicherung ( Gast ) , 30.04.2013 16:39


Quelle biallo.at 19.08.2012 Von Susanne Kritzer

Abenteuer mit Absicherung

Rafting, Canyoning, Sportklettern: Risikosportarten erfreuen sich – vor allem in der Urlaubszeit – sehr großer Beliebtheit. Doch wer leistet Ersatz, wenn ein Unfall passiert?

Viele Österreicher suchen Ruhe und Erholung im Urlaub, aber eine immer größer werdende Zahl das Abenteuer und den Nervenkitzel: Einmal im Leben einen Fallschirmsprung wagen oder im Wildwasser raften – ein Wunsch, den sich immer mehr Menschen erfüllen.

Nicht, dass Unfälle bei der Ausübung von Extremsportarten häufiger sind als sonst. Der Unterschied ist, dass die gesundheitlichen Folgen leider oft gravierender sind, als bei anderen Freizeitsportarten.

Während die staatliche Unfallversicherung der AUVA fast ausschließlich Bereiche, die das Arbeitsleben und die Wege zu oder von der Arbeit betreffen, reguliert, passiert jedoch der überwiegende Teil aller Unfälle in der Freizeit. Eine zusätzliche private Unfallversicherung bietet hier Schutz.

Tipps von Profis

„Im Kern bietet eine Unfallversicherung eine Kapitalleistung als Vorsorge für die wirtschaftlichen Folgen einer unfallbedingten Invalidität“, erklärt Helmut Mojesick, Geschäftsführer der Versicherungsmaklerkanzlei K&L und gerichtlich beeideter Sachverständiger.

Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Unfall-Zusatzdeckungen wie Unfallkosten, Bergungskosten, Rückhol- und Assistanceleistungen sowie die Unfall-Rentenversicherung.

Doch viele Versicherungen weigern sich das Risiko Extremsportarten abzudecken. Zudem ist der Versicherungsdschungel in diesem Bereich besonders dicht, denn die Unterschiede in der Annahmepolitik und Versicherbarkeit einzelner Trend- und Risikosportarten nahezu unüberschaubar ist. Gut beraten ist, wer einen Spezialisten beauftragt, der auf die Bedingungen und die korrekte Beantragung achtet.

Alle Sportarten angeben

Mojesick, der sich auf die Absicherung von Personenrisiken spezialisiert hat, rät bei der Beantragung alle Sportarten die ausgeübt werden – wenn auch nur gelegentlich – anzugeben: „Wenn der Versicherer nicht widerspricht, so haben Sie Deckung.“
Die Uniqa etwa deckt eine Vielzahl an Extremsportarten ab, teilt die verschiedenen Sportarten aber nach Risikogruppen ein, wonach sich Zuschläge in der Prämie ergeben. Dies ist ebenso bei der Merkur, die zusätzlich den Zusatzbaustein „Sport Aktiv Plus“ empfiehlt, dessen Monatsprämie sich auf 5,92 Euro beläuft. Die Zürich hingegen prüft jeden Einzelantrag individuell und kann vorab keine Auskunft über die Versicherbarkeit von Risikosportarten geben. Dass es auf das Kleingedruckte ankommt, zeigt auch die Generali, die einige Einschränkungen anführt. Hier ist etwa das Tauchrisiko mitversichert, jedoch nicht bei Vorliegen eines außergewöhnlich großen Risikos.

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Quelle biallo.at

Absicherung

Dabei riss das Seil an der scharfen Kante des Karabiners...

#43 von Seilriss ( Gast ) , 09.11.2013 01:21

unter toponline.ch


Tödlicher Kletterunfall von Magletsch geklärt


Der tödliche Unfall im Klettergarten Magletsch in Gretschins (Gemeinde Wartau SG) vom 22. September 2012 ist geklärt: Das Seil eines 37-jährigen Kletterers riss an einem Karabinerhaken, der durch Abnützung eine scharfe Kante bekommen hatte.

Ein Drittverschulden liege nicht vor, teilte die St.Galler Staatsanwaltschaft heute mit. Die Strafuntersuchung wurde eingestellt. Der 37-jährige Kletterer war an einer überhängenden Stelle der Wand bei der Festung Magletsch aus 25 Metern Höhe abgestürzt. Er war sofort tot. Der Verunglückte war von einem Kollegen begleitet und gesichert worden. Beide Kletterer waren erfahrene Bergführer.

Laut Staatsanwaltschaft hängte sich der Verunglückte am Karabinerhaken ein und liess sich ins Seil fallen, um dessen Halt zu testen. Dabei riss das Seil an der scharfen Kante des Karabiners. Die Unfallursache wurde vom forensisch-naturwissenschaftlichen Dienst der Kantonspolizei St.Gallen untersucht. Gemäss diesen Abklärungen waren das Seil und die Ausrüstung der beiden Kletterer in tadellosem Zustand.

Die Karabinerhaken waren vor Jahren von unbekannten Kletterern an der Wand angebracht worden. Der Klettergarten Magletsch ist frei zugänglich, aber in keinem offiziellen Kletterführer beschrieben. Kletterer können ihn auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr benutzen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.Laut dem Gemeindepräsidenten von Wartau, Beat Tinner, ist der Klettergarten Magletsch weiterhin benützbar.

Die Gemeinde sei für die Kletterwand nicht verantwortlich, sagte Tinner. Es handle sich um eine anspruchsvolle Kletterwand für Profis.



Quelle unter toponline.ch

Seilriss

Gutes Sichern sieht doch anders aus ...

#44 von sicherer ( Gast ) , 04.01.2014 19:40

sicherer

Sicherungspartner haftet nach schwerem Kletterunfall umfassend ...

#45 von haftung ( Gast ) , 08.01.2014 23:55





OLG Hamm

Sicherungspartner haftet nach schwerem Kletterunfall umfassend

Stürzt eine im sog. Tope-Rope-Verfahren gesicherte Kletterin ab, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse gelöst hat, ohne zuvor das Kommando „Stand“ erhalten zu haben, schuldet der Sicherungspartner auf Grund seines regelwidrigen Verhaltens umfassenden Schadensersatz.

Auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss kann er sich nicht berufen.

Zum Sachverhalt

Die seinerzeit 40-jährige Klägerin aus Bochum verunfallte im Juni 2011 beim Klettern in einem Klettergarten in Hattingen. Beim Erklettern einer Wand sicherte der Beklagte aus Bochum die Klägerin mit einem Sicherungsseil im sog. Top-Rope-Verfahren. Bei diesem Verfahren ist das Klettergeschirr am Sicherungsseil angebracht, das Seil verläuft vom Kletterer über einen oben an der Wand befestigten Umlenker zu dem unten stehenden Sicherungspartner.

Als die Klägerin bis zum Umlenker geklettert war, löste der Beklagte die Seilbremse, ohne dass die Klägerin zuvor das in der Kletterpraxis übliche Kommando „Stand“ gerufen hatte. Die ungesicherte Klägerin stürzte aus ca. 15 Metern Höhe zu Boden und verletzte sich schwer. Sie erlitt Frakturen an Rippen und Wirbelsäule und Quetschungen innerer Organe. Vom Beklagten hat sie die Feststellung seiner umfassenden Schadensersatzpflicht verlangt. Das LG Bonn hat dem Klagebegehren stattgegeben.

Entscheidung des OLGDer 9. Zivilsenat des OLG Hamm hat die Entscheidung bestätigt. Der Beklagte hafte, weil die Klägerin durch sein fahrlässiges Verhalten verletzt worden sei. Er habe die Seilbremse gelöst, ohne dass die Klägerin zuvor das in der Kletterpraxis der hierfür vorgesehene Kommando „Stand“ gegeben habe.

Auf einen Haftungsausschluss oder eine Beschränkung der Haftung auf erhebliche Regelverletzungen, wie er z. T. bei sportlichen Kampfspielen oder Wettkämpfen angenommen werde, könne sich der Beklagte nicht berufen.

Klettern mit Sicherung durch Partner kein sportlicher Wettkampf mit notwendigen VerletzungsrisikenInsoweit sei bereits zweifelhaft, ob beim Klettern mit wechselseitiger Absicherung eine vergleichbare Gefahrensituation bestehe. Jedenfalls bestehe keine Situation, in der die Beteiligten unter Einhaltung bestimmter Regeln ihre Kräfte messen und sich in der sportlichen Interaktion gewissen Verletzungsrisiken aussetzten.

Es bestehe vielmehr eine strikte Aufgabenverteilung, bei der sich der Kletternde auf das Klettern und der Sichernde auf die Sicherung des Kletternden konzentrieren könnten. Im Übrigen seien die Risiken beim Klettern in einem Kletterpark gewollt, vorhersehbar und durch die grundsätzlich vorhandene Absicherung kontrollierbar. Außerdem habe der Beklagte den Sturz der Klägerin durch eine gewichtige Regelverletzung verursacht, das begründe auch bei Sportarten mit einer erheblichen Gefährdungs- und Verletzungsgefahr eine Haftung.

OLG Hamm, Beschl. v. 10. 9. 2013 und 5. 11. 2013 – 9 U 124/13
RechtsprechungshinweisEbenso hat bereits das OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. 10. 2004 – 7 U 207/02, NJOZ 2004, 4593, entschieden.Pressemitteilung des OLG Hamm v. 3. 1. 2014


Quelle rsw.beck.degte

haftung

Kletterschein als "Eintrittskarte" für Kletterhallen? ...

#46 von Kletterschein ( Gast ) , 27.02.2015 19:07



unter salzburg.com

Kletterschein als "Eintrittskarte" für Kletterhallen?

Soll in Zukunft das Benützen von Kletterhallen nur mit einem Kletterschein erlaubt sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Kuratorium für Alpine Sicherheit am vergangenen Wochenende in Saalfelden.

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre, von 2005 bis April 2014, kamen in Österreichs Kletterhallen zwei Menschen ums Leben, rund 100 wurden schwer verletzt. Die Statistik legte der Tiroler Alpinsachverständige Walter Würtl vor. Diese absolute Zahlen würden allerdings nichts über das relative Unfallrisiko des Einzelnen aussagen, ergänzte Franz Deisenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises der Alpinsachverständigen im Kuratorium für Alpine Sicherheit. "Die großen Kletterhallen, beispielsweise in Wien, Linz und Innsbruck, haben - wenn man nur die Jahreskartenbesitzer hernimmt - pro Halle mehrere hunderttausend Einzeleintritte pro Jahr - insofern bewegen wir uns bei der Unfall- beziehungsweise Todesrate im untersten Promillebereich."

Kletterhalle ist kein FitnessstudioEine Kletterhalle dürfe natürlich nicht mit einem Fitnessstudio verwechselt werden, was vielfach geschehe, sagte Deisenberger. "Ohne aktiver Auseinandersetzung mit den Themen Anseilen, Sichern und Klettern geht es natürlich nicht. Jedem 'normalen' Menschen ist klar: Wenn er auf eine fünf Meter hohe Leiter steigt, kann er herunterfallen und sich dabei verletzen. In Kletterhallen scheint diese Logik zum Teil nicht zu funktionieren. Ich warne auch davor, 'alles' zu normieren und zu reglementieren. Im Klettersport sollte das eigenverantwortliche Handeln noch immer im Vordergrund stehen."

Als häufige Fehlerquellen beim Klettern in Hallen nannte Würtl zu viel Schlappseil, Fehlbedienung des Sicherungsgerätes, falsche Position des Kletterpartners beim Sichern, erhebliche Gewichtsunterschiede zwischen dem Sichernden und dem Kletterer sowie mangelnde Ausbildung, sodass das Halten von Stürzen zu einem großen Problem werde. Studien würden belegen, dass Sportkletterer in Kletterhallen große Mängel an nötigem Fachwissen aufweisen, gab Würtl zu bedenken.

Fehlerhafter "Partnercheck" Eines der Grundübel, warum es zu Kletterunfällen kommt, ist laut Würtls Kollege Michael Larcher, Alpinverständiger und Leiter des Referats Bergsport im Alpenverein, ein fehlerhaft durchgeführter "Partnercheck" aufgrund mangelnder Kenntnisse. "Zu 50 Prozent wird der Partnercheck falsch gemacht." Die zwei Partner - der Kletterer und der zweite, der ihn sichert - müssen bei dem Partnercheck ihre Ausrüstung gegenseitig überprüfen: ob alles richtig sitzt, ob das Seil richtig eingehängt ist und die Knoten korrekt sind. Doch viele würden sich gegenseitig nur visuell kontrollieren, kritisierte Larcher. "Es muss den Kletterern vermittelt werden, dass man die Dinge, die man kontrolliert, auch angreift."

Der Wiener Sachverständige Walter Siebert konnte der Idee eines verpflichtenden Kletterscheins als Voraussetzung für das Sportklettern in Hallen durchaus etwas abgewinnen. Er verwies auf den Tauchsport. "Beim Tauchen gibt es eine verpflichtende Ausbildung für alle. Das hat sich bewährt." Kletterhallen würden immer mehr einem Fitnessstudio gleichen, mit Zugangssystemen wie bei Skiliftstationen. Die Gutachter schilderten bei der Tagung einige kuriose Anseilmethoden, die auch in den Hallen häufig beobachten würden. Deshalb stellten sie eine verpflichtende Grundausbildung zur Diskussion.

Justiz ermittelt im Falle eines Unfalls

Ob der Partnercheck korrekt angewandt wurde, untersucht die Justiz im Falle eines Unfalls. Folglich können der Kletterer wie auch der Sicherungspartner zur Verantwortung gezogen werden, erläuterte Richterin Dalia Tanczos aus der Steiermark. Der Partnercheck sei in Österreich eine gängige Norm und als Standard anerkannt. Auf dieser Basis seien schon Urteile in erster und zweiter Instanz ergangen. Es liegen auch schon Entscheidungen vom Obersten Gerichtshof vor. Der Jurist setze sich mit der Frage auseinander, ob der Unfall auf einen gemeinsamen Fehler beim Partnercheck zurückzuführen ist, und wenn ja, wie viel Prozent der Schuld der Sichernde und wie viel Prozent der Kletterer trägt. Die Sachverständigen helfen mit ihren Gutachten den Staatsanwälten und Richtern bei der Entscheidungsfindung.



quelle fotos : salzburg.com
Von Apa | 12.05.2014 - 10:50

Kletterschein

   

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